Unser Testcenter soll Dir viel Raum für die Sicht auf neue Horizonte bieten und Dir Deine eigenen Weiterbildungsmaßnahmen eröffnen. Wir bieten Dir für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, hochwertiges Audio-Equipment führender europäischer Hersteller bei Dir zu Hause in Ruhe zu testen.
Du kannst ausprobieren, vergleichen, neue Workflows erarbeiten und natürlich produzieren und aufnehmen was das Zeug hält. Mit unserer kostenlosen Teststellung kannst Du Dich mit neuen Technologien, Funktionen und Features vertraut machen und Dich weiterentwickeln.
Für die Testellung fällt keine Verleihgebühr an. Lediglich die Kosten für den Hin- und Rückversand per UPS werden von Dir getragen. Gerne erstellen wir Dir einen individuellen Kostenvoranschlag für den Transport, der übrigens bei einem Kauf in den nächsten 12 Monaten angerechnet werden kann.
Fieldrecorder und Bundles können effektiv für 5 Tage getestet werden, Mikrofone effektiv für 2 Tage.
Grundsätzlich kann jeweils nur ein Gerät oder Mikrofon zur selben Zeit getestet werden. Die Fieldrecorder gibt es auch als Bundle, zum Beispiel mit passendem Mix Controller.
Melde Dich bei uns per Mail (an [email protected]) mit Deinen vollständigen Kontaktdaten, dem gewünschten Zeitraum und Deinem Wunsch-Test-Equipment. Wir prüfen die Verfügbarkeit und die Voraussetzungen und melden uns schnellstmöglich bei Dir zurück.
Du bist professionell und hauptberuflich Tonmeister/-in, Tonassistent/in, Sounddesigner/-in, Musiker/-in und hast eine entsprechende Vita bzw. Leistungsnachweise. Du bist Dir unsicher ob Du die Voraussetzungen erfüllst? Kontaktiere uns gerne und wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
Möchtest Du anderes Equipment von den Herstellern Aaton Digital, Sonosax, Nagra, Schoeps und DPA testen? Lass es uns wissen und wir suchen gerne nach Lösungen!
Unser Testcenter soll es Dir ermöglichen, einfach und kostengünstig, gemeinsam fair und transparent hochwertige Audiotechnik führender europäischer Hersteller bei Dir zu Hause in Ruhe zu testen.
Bitte beachte folgendes: sämtliche Geräte sind Neugeräte oder Demogeräte. Die Geräte sind unversichert. Du bestätigst, für Schäden an den Geräten in vollem Umfang aufzukommen. Das Transportrisiko geht zu Deinen Lasten. Auf Wunsch können wir eine kostenpflichtige Geräteversicherung anbieten. Für Neukunden ist natürlich die erstmalige Verifizierung nötig. Wenn Du Neukunde bei uns bist, so melden wir uns nach Deiner Anfrage mit den Einzelheiten.
Bitte verstehe, dass wir Dir sehr gerne unsere Neugeräte zum Testen zur Verfügung stellen wollen, wir erwarten gleichzeitig auch, dass Du mit den Geräten sehr vorsichtig und pfleglich umgehst. Offenheit von unserer Seite, Verständnis von Deiner Seite.
Um für Klarheit zu sorgen, folgen hier noch die rechtlichen Grundlagen:
1. Eigentumsrechte und Verfügungsgewalt
Von allen von uns zur Teststellung vermieteten Geräten bleiben wir, die Firma Zeigermann_Audio GmbH, uneingeschränkt Eigentümer. Die Weiterveräußerung oder Vermietung an Dritte (mit oder ohne Entgeld) ist ohne schriftliche Einwilligung durch uns nicht gestattet. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Teststellungsvertrages und zur Rückholung der Geräte berechtigt. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung der gemieteten oder zur Teststellung bestellten Geräte ist unzulässig und gegenüber der Zeigermann_Audio GmbH unwirksam. Der Mieter hat uns unverzüglich über Verpfändungsmaßnahmen an unseren Geräten zu unterrichten. Sämtliche Kosten durch Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die uns im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
2. Kontroll- und Informationsverpflichtung
Der Mieter der Teststellung muss sich bei der Übernahme der Geräte von deren Vollständigkeit, Schadenfreiheit und einwandfreier Funktionstüchtigkeit überzeugen. Äusserlich sichtbare Transportschäden sind bei der Annahme zu dokumentieren und dem UPS-Fahrer gegen Quittung mitzuteilen. Unverzüglich sind wir von Schäden an den Geräten zu unterrichten. Reparatureingriffe an den von uns zur Verfügung gestellten Geräten sind nicht erlaubt.
3. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten unsererseits sowie nicht für fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernehmen wir als Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschäden, sei es unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS. Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.
4. Mängelrügen/Pflichten des Mieters
Jeder auftretender Mangel, alle Schäden, der Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Teststellung mitgeteilt.
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräte. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und Mietgeräte selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
6. Rücknahme
Mit der Rücknahme bestätigen wir nicht, dass die Geräte mängelfrei übergeben wurden. Die Geräte werden nach der Rücknahme durch uns eingehend getestet. Der Test erfolgt erst 72 Stunden (Quarantäne-Zeit) nach Annahme der Rücklieferung in unserem Hause.
Es gelten unsere Vermiet-AGB. Ein Angebot der Zeigermann_Audio GmbH.